Piercings bei Minderjährigen

 

Du bist noch nicht Volljährig? Das ist kein Problem, denn wir Piercen ab einem Alter von 14 Jahren* unter Vorlage des Personalausweises (Reisepass oder Kinderausweis) oder einer Geburtsurkunde.

*Bist Du zwischen 14 und 16 Jahren alt, müssen beide Elternteile bzw.
Erziehungsberechtigte schriftlich in das Piercing einwilligen, das Piercing wird im Beisein eines Elternteils durchgeführt.  Unsere Einwilligungserklärung kannst Du auch vorab hier downloaden.

*Bist du zwischen 16 und 17 Jahren alt, genügt ein Elternteil, bzw. erziehungsberechtigte Person.

Bitte denke daran, dass alle an dem Piercing beiwohnenden Personen – Minderjährige(r) und Eltern, bzw. Erziehungsberechtigte Person(en) – einen gültigen Ausweis (oder Führerschein, Geburtsurkunde) mitbringen müssen! Sollte bei unter 16-jährigen nur ein Elternteil dem Piercing beiwohnen, benötigen wir ein Foto oder eine Kopie des Ausweises des Elternteiles, welches beim Piercen nicht dabei sein kann.